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Auslandreisekrankenversicherung

Sie fahren mit Ihrer Familie in den verdienten Urlaub nach Kalifornien. Beim Baden ziehen Sie sich eine Blasenentzündung zu und müssen umgehend zu einem Arzt in Behandlung. Die Arztkosten und die nötigen Medikamente übernimmt keine gesetzliche Krankenkasse. Sie müssen für Ihren Arztbesuch und die Behandlung selbst aufkommen.

 

Bei einem Safariaufenthalt in Tansania erleiden Sie einen komplizierten Beinbruch. Vor Ort gibt es keine ausreichende medizinische Versorgung. Die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland und die bereits entstandenen Kosten vor Ort, werden nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen.

  • Wer benötigt diese Versicherung?

    Eigentlich jeder, der Deutschland vorübergehend verlässt. Im Ernstfall kann Sie ein längerer Aufenthalt in einer ausländischen Klinik oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland einige Tausend Euro kosten. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist u. E. für jede Reise ins Ausland sinnvoll. Denn auch innerhalb Europas übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur zum Teil, einen Rücktransport etwa bezahlen sie nie.

     

    Der Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung empfiehlt sich übrigens auch für Privatversicherte. Zwar kommen die privaten Krankenversicherer bei kurzfristigen Reisen weltweit für Behandlungskosten und Medikamente auf, doch den teuren Krankenrücktransport müssen Privatversicherte i. d. R. ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

     

    Wir empfehlen i.d.R., die Auslandsreise-Krankenversicherung als Jahresvertrag für beliebig viele Reisen bis zu einer Einzeldauer von acht Wochen im Konzept TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG abzuschließen.

  • Wer ist versichert?

    Jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Senioren allerdings müssen ab dem 65. und 75. Lebensjahr einen erhöhten Beitrag zahlen. Folgende Personengruppen sollten ihre Absicherung im Einzelfall mit uns klären:

    Schwangere. Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie einen Vertrag abschließen, der ausdrücklich die Kosten deckt, die bei unvorhergesehenen Komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten für Mutter und Kind anfallen (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.).

     

    Sportler. Hier muss beim Versicherer nachgefragt werden, ob er zahlt, wenn Sie sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzen. Dies betrifft nicht einfachen Urlaubsamateursport wie Joggen, Schwimmen, Tennis usw. (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.),

     

    Beruflich Reisende. Sie brauchen einen gesonderten Schutz. Einige Anbieter übernehmen für sie gar keine Kosten, andere schränken den Schutz ein (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.).

     

    Senioren und Chroniker. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt Ihre Reisefähigkeit bescheinigen, wenn Sie schon älter sind oder an einer Vorerkrankung leiden. Als Chroniker können Sie sich aber auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen übernimmt die Kasse die Kosten einer solchen Behandlung bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen und bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.

  • Was ist versichert?

    Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Kostenschutz in einigen wichtigen Bereichen der Krankenversicherung. Eine vollständige Absicherung aller möglicherweise auftretenden Risiken wird damit jedoch nicht erreicht. Bitte lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen äußerst sorgfältig hinsichtlich des Versicherungsumfanges und der bestehenden Leistungsausschlüsse und prüfen Sie, ob der hier gebotene Versicherungsschutz Ihren Absicherungswünschen entspricht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei privaten Krankenversicherungen nahezu immer in Vorleistung treten müssen. Die von uns i. d. R. empfohlene Auslandskrankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG bietet z. B. folgenden Schutz:

     

    • weltweit gültig
    • für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bei Reisen bis 56 Tage
    • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
    • für ärztlich verordnete Massagen, med. Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
    • für ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräte
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen Inlays und Zahnersatz
    • Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus und zur Erstversorgung
    • Rooming-In bei minderjährigen Kindern
    • Betreuung eines minderjährigen Kindes
    • Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen (für Gewährleistung der Transport-fähigkeit)
    • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
    • medizinischer Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
    • vielfältige Assistance-Leistungen wie Vermittlung ärztlicher Betreuung
    • Auskünfte zu Impfvorschriften
    • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.
    • Rückerstattung der Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale
    • Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline
  • Was ist nicht versichert?

    • Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
    • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten/Lebensgefährten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde
    • Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen;
    • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft; Versicherungsschutz besteht jedoch für durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt (bis zur 36. Schwangerschaftswoche) sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
    • die Anschaffung von Hilfsmitteln, z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen usw. , (Ausnahmen: siehe Bedingungen)
    • Krankheiten und deren Folgen, sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind. Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt ausgesprochen wurde;
    • auf Vorsatz einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch und Sucht, wie Alkohol, Drogen etc. beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
    • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
    • Kur und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen (Ausnahmen: siehe Bedingungen)
    • Die vorgenannten Ausschlüsse beziehen sich auf die von uns i. d. R. empfohlene Auslandsreise-Krankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG, andere Anbieter weisen andere oder noch weitergehende Ausschlüsse auf.
  • Was kostet diese Versicherung?

    Die von uns i. d. R.  empfohlene Auslandsreise-Krankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs-AG kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Als Familienangehörige zählen Ihr Partner und bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Familie gelten ebenso Paare. Lebens- oder Ehepartner die in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des ältesten Erwachsenen.

     

    TravelSecure® gibt es ohne Selbstbehalt oder mit 100 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall. Wir raten ausdrücklich zum Tarif ohne Selbstbehalt - insbesondere wenn mehrere Personen versichert werden  (Familientarif) -, da z. B. bei einem Verkehrs-Unfall oder bei ansteckenden Viruserkrankungen mehrere Personen gleichzeitig verletzt oder erkrankt sein können, und dann die Selbstbeteiligung mehrmals anfällt, da dann je Person ein Versicherungsfall gegeben ist.

  • Aufenthalte über 56 Tage

    Bei Aufenthalten über 56 Tagen Dauer benötigen Sie spezielle Reise-Krankenversicherung für langfristige Reisen. Diese sind möglich für Reisen bis zu einem Jahr. Langfristige Auslands-Reise-Krankenversicherungen mit guten Versicherungsbedingungen ohne Selbstbeteiligung und inklusive Rücktransport aus dem Ausland gibt es schon pro Person und Reisetag ab

    EUR 1,10 ohne USA + Kanada

    EUR 3,30 mit USA + Kanada

     

    Für „work&travel“-Reisen, Au-Pair- und Schüler-/Studienaufenthalte im Ausland gibt es ebenfalls spezielle Angebote… mehr

     

    Einige Gesellschaften bieten auch Angebote für Reisen von einen bis zu fünf Jahren Dauer an. Die jeweiligen Beiträge orientieren sich dabei am Niveau der langfristigen Reise-Krankenversicherung.

Wir empfehlen Ihnen hier ein Gespräch mit uns, da wir genauere Angaben zu Ihren Zielen, Tätigkeiten und weiteren Absicherungen im Krankheitsfall wissen müssen.

 

Wie komme ich zu einem Angebot?

Wenn Ihnen die hier gegebenen Informationen für einen Vertragsabschluss bereits ausreichen, können Sie diese hier sofort abschließen:

=> Online-Abschluss Jahresvertrag Auslandsreise-Krankenversicherung

Bitte im Feld „Auslandsreisekrankenversicherung“ den link „Urlaubsreisen bis 8 Wochen“ anklicken!

 

Dabei tritt die Versicherung in Kraft, wenn Sie den Beitrag im Lastschriftverfahren abbuchen lassen und ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist. Der Versicherungsschein wird Ihnen per Email zugesandt. Informationen zum Tarif, Prämien und auch die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen können Sie sich im Online-Rechner herunterladen und ausdrucken. Sie werden bei Vertragsabschluss Ihnen auch per Email übersandt.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Birgit Harwardt

Telefon: (0541) 35065-0

Rückruf anfordern

E-Mail schreiben

Termin anfordern

Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

Fairsicherung ® - die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

  • Eigentlich jeder, der Deutschland vorübergehend verlässt. Im Ernstfall kann Sie ein längerer Aufenthalt in einer ausländischen Klinik oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland einige Tausend Euro kosten. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist u. E. für jede Reise ins Ausland sinnvoll. Denn auch innerhalb Europas übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur zum Teil, einen Rücktransport etwa bezahlen sie nie.

     

    Der Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung empfiehlt sich übrigens auch für Privatversicherte. Zwar kommen die privaten Krankenversicherer bei kurzfristigen Reisen weltweit für Behandlungskosten und Medikamente auf, doch den teuren Krankenrücktransport müssen Privatversicherte i. d. R. ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

     

    Wir empfehlen i.d.R., die Auslandsreise-Krankenversicherung als Jahresvertrag für beliebig viele Reisen bis zu einer Einzeldauer von acht Wochen im Konzept TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG abzuschließen.

  • Jeder, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Senioren allerdings müssen ab dem 65. und 75. Lebensjahr einen erhöhten Beitrag zahlen. Folgende Personengruppen sollten ihre Absicherung im Einzelfall mit uns klären:

    Schwangere. Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie einen Vertrag abschließen, der ausdrücklich die Kosten deckt, die bei unvorhergesehenen Komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten für Mutter und Kind anfallen (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.).

     

    Sportler. Hier muss beim Versicherer nachgefragt werden, ob er zahlt, wenn Sie sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzen. Dies betrifft nicht einfachen Urlaubsamateursport wie Joggen, Schwimmen, Tennis usw. (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.),

     

    Beruflich Reisende. Sie brauchen einen gesonderten Schutz. Einige Anbieter übernehmen für sie gar keine Kosten, andere schränken den Schutz ein (im Konzept TravelSecure® enthalten, s. u.).

     

    Senioren und Chroniker. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt Ihre Reisefähigkeit bescheinigen, wenn Sie schon älter sind oder an einer Vorerkrankung leiden. Als Chroniker können Sie sich aber auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen übernimmt die Kasse die Kosten einer solchen Behandlung bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen und bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Kostenschutz in einigen wichtigen Bereichen der Krankenversicherung. Eine vollständige Absicherung aller möglicherweise auftretenden Risiken wird damit jedoch nicht erreicht. Bitte lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen äußerst sorgfältig hinsichtlich des Versicherungsumfanges und der bestehenden Leistungsausschlüsse und prüfen Sie, ob der hier gebotene Versicherungsschutz Ihren Absicherungswünschen entspricht. Bitte beachten Sie, dass Sie bei privaten Krankenversicherungen nahezu immer in Vorleistung treten müssen. Die von uns i. d. R. empfohlene Auslandskrankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG bietet z. B. folgenden Schutz:

     

    • weltweit gültig
    • für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bei Reisen bis 56 Tage
    • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
    • für ärztlich verordnete Massagen, med. Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
    • für ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
    • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräte
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen Inlays und Zahnersatz
    • Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus und zur Erstversorgung
    • Rooming-In bei minderjährigen Kindern
    • Betreuung eines minderjährigen Kindes
    • Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen (für Gewährleistung der Transport-fähigkeit)
    • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
    • medizinischer Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
    • Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
    • vielfältige Assistance-Leistungen wie Vermittlung ärztlicher Betreuung
    • Auskünfte zu Impfvorschriften
    • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.
    • Rückerstattung der Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale
    • Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline
    • Die vorgenannten Ausschlüsse beziehen sich auf die von uns i. d. R. empfohlene Auslandsreise-Krankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs AG, andere Anbieter weisen andere oder noch weitergehende Ausschlüsse auf.
  • Die von uns i. d. R.  empfohlene Auslandsreise-Krankenversicherung TravelSecure® der Würzburger Versicherungs-AG kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Als Familienangehörige zählen Ihr Partner und bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Familie gelten ebenso Paare. Lebens- oder Ehepartner die in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des ältesten Erwachsenen.

    TravelSecure® gibt es ohne Selbstbehalt oder mit 100 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall. Wir raten ausdrücklich zum Tarif ohne Selbstbehalt - insbesondere wenn mehrere Personen versichert werden  (Familientarif) -, da z. B. bei einem Verkehrs-Unfall oder bei ansteckenden Viruserkrankungen mehrere Personen gleichzeitig verletzt oder erkrankt sein können, und dann die Selbstbeteiligung mehrmals anfällt, da dann je Person ein Versicherungsfall gegeben ist.

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