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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Ein "Muss" für jeden Bauherren!

 

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, auch wenn Sie einen Architekten oder ein Bauunternehmen mit der Planung, Bauleitung und -ausführung beauftragt haben. Zum einen sind Sie als Bauherr verpflichtet, die von Ihnen beauftragten Personen zu überwachen. Zum anderen müssen Sie - sobald sie eine Gefahrenquelle auf dem Bauplatz erkennen - für deren Absicherung und Beseitigung sorgen. Sie können auch in die Haftung kommen, wenn Sie eine Firma mit Arbeiten beauftragen, für die diese nicht ausreichend qualifiziert ist.

 

Selbst wenn die Hauptschuld an einem Unfall eindeutig einer Baufirma zuzurechnen ist, kann der Bauherr voll zur Verantwortung gezogen werden. Kommt jemand durch einen schlecht gesicherten Bauplatz zu Schaden, kann der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche nämlich in voller Höhe sowohl gegen den Bauherren wie gegen den Bauunternehmer geltend machen. Der Geschädigte hat somit ein Wahlrecht und wird sich im Zweifel immer an den Bauherrn als „ersten Ansprechpartner“ halten. Selbst bei einem nur geringen Verschulden kann es dem Bauherren passieren, dass er zunächst den vollen Schadensersatz leisten muss. Bei Personenschäden geht es dabei rasch um etliche hunderttausend Euro für Behandlungskosten und lebenslange Renten. Ohne Bauherren-Haftpflichtversicherung kann der Traum vom eigenen Haus schnell ausgeträumt sein.

  • Was ist versichert?

    Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert (z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht). Zunächst prüft die Bauherren-Haftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

    Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen.

     

    Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

     

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der Dauer der Bauzeit eintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme, spätestens jedoch nach der vereinbarten Versicherungsdauer (6 Monate, 2 oder 3 Jahre). Es ist dabei unerheblich, ob der Bau während der Versicherungsdauer unterbrochen wird (sog. Bauen in Etappen).

  • Was ist vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen?

    • Schäden am eigenen Bauwerk,
    • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
    • Schäden durch Einwirkung von Temperatur
    • Schäden durch Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit oder Niederschläge (z. B. Rauch, Ruß, Staub),
    • Schäden durch Abwässer,
    • Senkung von Grundstücken (auch eines darauf errichteten Bauwerkes oder eines Teils von diesem),
    • ausgelöste Erdrutsche sowie Schäden aufgrund von Erschütterungen infolge Rammarbeiten,
    • ausgelöste Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer,
    • Schäden durch eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse,
    • Schäden durch den Gebrauch von Kfz- und Kfz-Anhängern.
  • Welche Risiken können gegen Beitragszuschlag als Deckungserweiterung mitversichert werden?

    Je nach Bedingungswerk des Versicherers können die nachfolgend aufgeführten Risiken gegen Beitragszuschlag und bis zu bestimmten Bausummen mitversichert werden. Die Mitversicherung ist dabei zum Teil an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder Versicherer bietet alle Deckungserweiterungen an, so dass eine komplette Absicherung aller Risiken nicht möglich ist.

     

    • Bauen in eigener Regie (Eigenleistung, Nachbarschaftshilfe)
    • Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und/oder Kränen in eigener Regie
    • Schäden an gemieteten Arbeitsmaschinen
    • Be- und Entladeschäden
    • Übernahme der Planung und/oder Bauleitung
    • Abriss- und Abbrucharbeiten
    • Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und sonstigen Erdleitungen
    • Schäden an elektrischen Frei- und Oberleitungen
    • Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse
    • Gewässerschaden-Anlagerisiko für Kleingebinde
    • Sachschäden durch allmähliche Einwirkung
  • Wie sind Bauhelfer über die Bauherren-Haftpflichtversicherung abgesichert?

    Wird das Bauen in eigener Regie mitversichert, sind nicht nur der Bauherr, sondern auch dessen Bauhelfer (Freunde, Nachbarn, Verwandte, Kollegen) insofern mitversichert, wenn diese einem am Bau unbeteiligten Dritten einen Schaden zufügen. Sollte der Bauhelfer selbst zu Schaden kommen und Ansprüche gegen den Bauherren geltend machen, besteht kein Versicherungsschutz über die private Bauherren-Haftpflichtversicherung. In diesem Fall springt die gesetzliche Unfallversicherung (BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ein.

     

    Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes bei der BG Bau gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII). Ausnahme: Für Helfer, die lediglich im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden (z. B. Vater des Bauherren hilft kurz beim Abladen von Baumaterial), ist die BG Bau nicht zuständig. Die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken geht jedoch über eine private Gefälligkeitsleistung hinaus. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bgbau.de/versicherte1/bauhelfer

  • Welchen Versicherungsschutz bietet Bauherren die eigene Privathaftpflichtversicherung?

    Über die Privathaftpflichtversicherung ist oft eine Bauherren-Haftpflicht prämienfrei versichert. Allerdings gilt diese nur bis zu bestimmten Bausummen (z. B. 100.000 EUR) und für bestimmte Bauvorhaben (selbst genutzte Immobilien). Darüber hinaus sind häufig weitere Voraussetzungen zu erfüllen (Vergabe von Bauplanung und Bauleitung an Dritte, kein Bauen in eigener Regie, keine Mitversicherung von Bauhelfern). In der Regel werden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung keine oder nur sehr geringe Deckungserweiterungen für das Bauherren-Haftpflichtrisiko geboten. Bitte prüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen genau, ob der hier gebotene Versicherungsschutz überhaupt greift und Ihren Absicherungswünschen entspricht.

  • Welche Versicherungssummen sollten vereinbart werden?

    Als Mindestversicherungssumme werden i. d. R. 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden angeboten. Nach dem Gesetz haften Sie in unbegrenzter Höhe, von daher sollten Sie die geringen Mehrkosten für eine höhere Deckungssumme (5.000.000, 10.000.000 oder 20.000.000 EUR) nicht scheuen.

  • Wann sollten Sie die Versicherung abschließen?

    Da die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstücks über die Bauherren-Haftpflichtversicherung mit abgesichert wird, sollten Sie diese - wenn Sie sich sicher sind, dass das darauf zu errichtende Bauwerk innerhalb von zwei bzw. drei Jahren bezugsfertig ist - bereits beim Grundstückserwerb abschließen. Sollte die Bebauung nicht innerhalb von zwei Jahren erfolgen können, sollten Sie bei Grundstückserwerb zunächst eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen und diese dann mit Beginn des Bauvorhabens in eine Bauherren-Haftpflichtversicherung umwandeln. Noch besser: Sie schließen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab, die auch das spätere Bauherren-Haftpflichtversicherungsrisiko vollständig abdeckt.

  • Was kostet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?

    Der Beitrag für die Bauherren-Haftpflichtversicherung richtet sich vor allem nach der Bausumme, dem Umfang des Bauens in eigener Regie (ob mit oder ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und inwieweit Bauplanung und Bauleitung selbst übernommen werden. Darüber hinaus hat die gewünschte Versicherungssumme und die geplante Bauzeit Einfluss auf den Beitrag. Je nach Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes liegen die Beiträge für den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Bausumme von 300.000 EUR zwischen 90 und 500 EUR einmalig für die Bauzeit.

  • Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

    Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen und Glasschäden.

     

    Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beitragsfrei für die Bauphase zur Verfügung stellen.

     

    Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung wird Versicherungsschutz gewährt. Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie sich zu einem echten Problem auswachsen.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihr Ansprechpartner:

Ulrich Stöckl

Telefon: (0541) 35065-0

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Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

Fairsicherung ® - die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

  • Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes bei der BG Bau gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII). Ausnahme: Für Helfer, die lediglich im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden (z. B. Vater des Bauherren hilft kurz beim Abladen von Baumaterial), ist die BG Bau nicht zuständig. Die mehrtägige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken geht jedoch über eine private Gefälligkeitsleistung hinaus. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bgbau.de/versicherte1/bauhelfer

  • Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen und Glasschäden.

     

    Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beitragsfrei für die Bauphase zur Verfügung stellen.

     

    Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung wird Versicherungsschutz gewährt. Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie sich zu einem echten Problem auswachsen.

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