Diebstahl von Fahrrädern

 

Fahrräder (auch Pedelecs, die nicht versicherungspflichtig sind) zählen zum Hausrat. Daher sind sie in den zu Ihrer Wohnung gehörenden Räumen (auch in abgeschlossenen Garagen und Schuppen) sowie über die Außenversicherung auch in Ferienhäusern gegen alle versicherten Gefahren der Hausratversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus) versichert.

 

Befindet sich Ihr Fahrrad außerhalb eines verschlossenen Raumes und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen, die Klausel "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in Ihre Hausratversicherung einzuschließen. Über diese Klausel sind dann alle Fahrräder Ihres Haushalts bis zum vereinbarten Betrag (i. d. R. 1 % der Hausratversicherungssumme) weltweit versichert. Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall (nicht je Fahrrad) können Sie gegen Mehrbeitrag erhöhen (manche Versicherer lassen bis zu 10 % der Hausratversicherungssumme zu).

 

Für fest mit dem Fahrrad verbundene Teile  (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. Lose Teile  (z. B. Luftpumpe, Satteltaschen) sind hingegen nur versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen werden. Einige Versicherer erweitern den Versicherungsschutz auch auf Fahrradanhänger (manche wiederum mit der Einschränkung, dass der Anhänger zum Zeitpunkt des Diebstahls mit dem Fahrrad verbunden sein muss).

 

Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie es mit einem stabilen Schloss sichern. Ein am Fahrrad vorhandenes Rahmenschloss ist alleine nicht ausreichend! Auch der Fahrradanhänger muss ebenfalls mit einem separatem Schloss gesichert sein.

 

Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, müssen Sie dem Versicherer Unterlagen zu dem versicherten Rad vorlegen. Aus diesen muss der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgehen. Idealerweise sollten diese Daten auf der Anschaffungsrechnung vermerkt sein. Auch ein vollständig ausgefüllter Fahrradpass mit einem Foto des Fahrrades ist im Schadensfall hilfreich.

Den Diebstahl müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dann uns oder den Versicherer hierüber informieren. Drei Wochen nach dem Diebstahl  müssen Sie dann noch eine Bescheinigung des Fundamtes beibringen, in der bestätigt wird, dass das Fahrrad und der Fahrradanhänger seit Anzeige des Diebstahls nicht aufgefunden wurden.

 

Achtung:  Viele Hausrat-Versicherungsbedingungen - insbesondere bei älteren Verträgen - enthält die Klausel "Fahrraddiebstahl" noch die sog. Nachtzeitklausel. Diese besagt, dass der Versicherungsschutz für den einfachen Fahrraddiebstahl nur in Kraft ist, sofern sich das Fahrrad in der Zeit von 22.oo Uhr bis 6.oo Uhr noch in Gebrauch oder zumindest in einem gemeinschaftlichen verschlossenen Fahrradabstellraum befand. Der Gebrauch des Fahrrads endet, sobald der Benutzer das Rad abstellt und beschließt, es in dieser Nacht nicht mehr zu fahren. Stellt jemand sein Fahrrad um 19:25 Uhr draußen ab, um anschließend mit einem Kollegen zur bis nach 6 Uhr dauernden Nachtschicht zu fahren, war der Gebrauch mit dem Abstellen beendet (AG Osnabrück, 15 C 224/91). Das vor dem Kino abgestellte Rad ist jedoch auch nach 22 Uhr noch in Gebrauch, wenn der Kinobesucher nach der Vorstellung damit nach Hause fahren will. Wer als Versicherungsnehmer den Diebstahl eines über Nacht draußen geparkten Fahrrads erst am nächsten Tag bemerkt, muss beweisen, dass sein Fahrrad nicht während der achtstündigen Nachtzeit abhanden gekommen ist. Das wird fast nie gelingen. Von daher sollten Sie ältere Hausratversicherungsverträge auf die neuen deutlich verbraucherfreundlichen Bedingungswerke umstellen.

 

Versicherungen von E-Bikes

 

Lange Zeit fristeten selbstständige Fahrradversicherungen ein Schattendasein in der Versicherungsbranche. Seitdem sich das E-Bike als feste Größe am deutschen Fahrradmarkt etabliert hat, wird man schon von seinem Fahrradhändler beim Kauf der wertvollen Rädern auf die Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung hingewiesen. E-Bike-Versicherungen bieten gegenüber der Absicherung über die Klausel "Fahrraddiebstahl" umfangreichere Leistungen an: Sie zahlen unter bestimmten Bedingungen auch bei Teilediebstahl (z. B. Entwendung des Akkus) und Vandalismus und übernehmen Unfall-, Pannen- und Sturzschäden. Auch kommen Sie für Schäden aufgrund von unsachgemäßer Handhabung sowie bei Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler auf. Zumeist ist die Versicherungsdauer jedoch auf die ersten drei oder fünf Jahre nach der Anschaffung begrenzt.

 

Der sog. Rund-um-Schutz der E-Bike-Versicherungen hat allerdings auch seinen Preis, da jedes Fahrrad einzeln versichert werden muss, was bei einer Familie mit mehreren Rädern richtig ins Geld geht. Bei einer Versicherungsdauer von 5 Jahren fallen da für ein 2000 EUR teures E-Bike jedes Jahr je nach Anbieter zwischen 75 und 105 EUR an. Hingegen kostet der Einschluß der Klausel "Fahrraddiebstahl" mit 3 % in eine entsprechende Hausratversicherung (unterstellte Hausratversicherungssumme 66.700 EUR) zusätzlich ca. 60 bis 70 EUR, ohne dass der Diebstahl auf ein bestimmtes Fahrrad beschränkt ist. Prüfen Sie also genau, ob Ihnen die Mehrleistungen der E-Bike-Versicherungen die höhere Prämie tatsächlich Wert ist, vor allem wenn Sie mehrere Fahrräder absichern müssen.

 

Das von uns konzipierte TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherungskonzept bietet im Übrigen zusätzlich zur Klausel "Fahrraddiebstahl" auch die Absicherung von Unfallschäden an Fahrrädern an: "Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden von Fahrrädern und mitgeführten Fahrradanhängern einschließlich ihrer mitversicherten Teile durch selbst- oder mit verschuldetem Unfall. Als Fahrradunfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. Schäden an der Bereifung (Mantel/Decke und Schlauch) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern kein Totalschaden des Fahrrades vorliegt."

 

In den ersten drei Jahren nach Kauf des Fahrrades wird bei Unfallschäden 80 % des Neuwerts erstattet. Bei älteren Fahrrädern wird der Erstattungsbetrag "nach der Formel Neupreis des Fahrrads minus x %, wobei x durch das Alter des Fahrrads in Monaten zum Unfallzeitpunkt bestimmt wird" errechnet.

 

Damit hat man zumindest die beiden Hauptrisiken für einen Totalverlust des Fahrrades (Diebstahl und Zerstörung durch Unfall) auch über die Hausratversicherung abgesichert.

 

Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

Fairsicherung ® - die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

Diebstahl von Fahrrädern

 

Fahrräder (auch Pedelecs, die nicht versicherungspflichtig sind) zählen zum Hausrat. Daher sind sie in den zu Ihrer Wohnung gehörenden Räumen (auch in abgeschlossenen Garagen und Schuppen) sowie über die Außenversicherung auch in Ferienhäusern gegen alle versicherten Gefahren der Hausratversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus) versichert.

 

Befindet sich Ihr Fahrrad außerhalb eines verschlossenen Raumes und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen, die Klausel "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in Ihre Hausratversicherung einzuschließen. Über diese Klausel sind dann alle Fahrräder Ihres Haushalts bis zum vereinbarten Betrag (i. d. R. 1 % der Hausratversicherungssumme) weltweit versichert. Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall (nicht je Fahrrad) können Sie gegen Mehrbeitrag erhöhen (manche Versicherer lassen bis zu 10 % der Hausratversicherungssumme zu).

 

Für fest mit dem Fahrrad verbundene Teile  (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. Lose Teile  (z. B. Luftpumpe, Satteltaschen) sind hingegen nur versichert, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrrad gestohlen werden. Einige Versicherer erweitern den Versicherungsschutz auch auf Fahrradanhänger (manche wiederum mit der Einschränkung, dass der Anhänger zum Zeitpunkt des Diebstahls mit dem Fahrrad verbunden sein muss).

 

Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie es mit einem stabilen Schloss sichern. Ein am Fahrrad vorhandenes Rahmenschloss ist alleine nicht ausreichend! Auch der Fahrradanhänger muss ebenfalls mit einem separatem Schloss gesichert sein.

 

Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, müssen Sie dem Versicherer Unterlagen zu dem versicherten Rad vorlegen. Aus diesen muss der Hersteller, die Marke und die Rahmennummer hervorgehen. Idealerweise sollten diese Daten auf der Anschaffungsrechnung vermerkt sein. Auch ein vollständig ausgefüllter Fahrradpass mit einem Foto des Fahrrades ist im Schadensfall hilfreich.

Den Diebstahl müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dann uns oder den Versicherer hierüber informieren. Drei Wochen nach dem Diebstahl  müssen Sie dann noch eine Bescheinigung des Fundamtes beibringen, in der bestätigt wird, dass das Fahrrad und der Fahrradanhänger seit Anzeige des Diebstahls nicht aufgefunden wurden.

 

Achtung:  Viele Hausrat-Versicherungsbedingungen - insbesondere bei älteren Verträgen - enthält die Klausel "Fahrraddiebstahl" noch die sog. Nachtzeitklausel. Diese besagt, dass der Versicherungsschutz für den einfachen Fahrraddiebstahl nur in Kraft ist, sofern sich das Fahrrad in der Zeit von 22.oo Uhr bis 6.oo Uhr noch in Gebrauch oder zumindest in einem gemeinschaftlichen verschlossenen Fahrradabstellraum befand. Der Gebrauch des Fahrrads endet, sobald der Benutzer das Rad abstellt und beschließt, es in dieser Nacht nicht mehr zu fahren. Stellt jemand sein Fahrrad um 19:25 Uhr draußen ab, um anschließend mit einem Kollegen zur bis nach 6 Uhr dauernden Nachtschicht zu fahren, war der Gebrauch mit dem Abstellen beendet (AG Osnabrück, 15 C 224/91). Das vor dem Kino abgestellte Rad ist jedoch auch nach 22 Uhr noch in Gebrauch, wenn der Kinobesucher nach der Vorstellung damit nach Hause fahren will. Wer als Versicherungsnehmer den Diebstahl eines über Nacht draußen geparkten Fahrrads erst am nächsten Tag bemerkt, muss beweisen, dass sein Fahrrad nicht während der achtstündigen Nachtzeit abhanden gekommen ist. Das wird fast nie gelingen. Von daher sollten Sie ältere Hausratversicherungsverträge auf die neuen deutlich verbraucherfreundlichen Bedingungswerke umstellen.

 

Versicherungen von E-Bikes

 

Lange Zeit fristeten selbstständige Fahrradversicherungen ein Schattendasein in der Versicherungsbranche. Seitdem sich das E-Bike als feste Größe am deutschen Fahrradmarkt etabliert hat, wird man schon von seinem Fahrradhändler beim Kauf der wertvollen Rädern auf die Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung hingewiesen. E-Bike-Versicherungen bieten gegenüber der Absicherung über die Klausel "Fahrraddiebstahl" umfangreichere Leistungen an: Sie zahlen unter bestimmten Bedingungen auch bei Teilediebstahl (z. B. Entwendung des Akkus) und Vandalismus und übernehmen Unfall-, Pannen- und Sturzschäden. Auch kommen Sie für Schäden aufgrund von unsachgemäßer Handhabung sowie bei Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler auf. Zumeist ist die Versicherungsdauer jedoch auf die ersten drei oder fünf Jahre nach der Anschaffung begrenzt.

 

Der sog. Rund-um-Schutz der E-Bike-Versicherungen hat allerdings auch seinen Preis, da jedes Fahrrad einzeln versichert werden muss, was bei einer Familie mit mehreren Rädern richtig ins Geld geht. Bei einer Versicherungsdauer von 5 Jahren fallen da für ein 2000 EUR teures E-Bike jedes Jahr je nach Anbieter zwischen 75 und 105 EUR an. Hingegen kostet der Einschluß der Klausel "Fahrraddiebstahl" mit 3 % in eine entsprechende Hausratversicherung (unterstellte Hausratversicherungssumme 66.700 EUR) zusätzlich ca. 60 bis 70 EUR, ohne dass der Diebstahl auf ein bestimmtes Fahrrad beschränkt ist. Prüfen Sie also genau, ob Ihnen die Mehrleistungen der E-Bike-Versicherungen die höhere Prämie tatsächlich Wert ist, vor allem wenn Sie mehrere Fahrräder absichern müssen.

 

Das von uns konzipierte TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherungskonzept bietet im Übrigen zusätzlich zur Klausel "Fahrraddiebstahl" auch die Absicherung von Unfallschäden an Fahrrädern an: "Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden von Fahrrädern und mitgeführten Fahrradanhängern einschließlich ihrer mitversicherten Teile durch selbst- oder mit verschuldetem Unfall. Als Fahrradunfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. Schäden an der Bereifung (Mantel/Decke und Schlauch) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern kein Totalschaden des Fahrrades vorliegt."

 

In den ersten drei Jahren nach Kauf des Fahrrades wird bei Unfallschäden 80 % des Neuwerts erstattet. Bei älteren Fahrrädern wird der Erstattungsbetrag "nach der Formel Neupreis des Fahrrads minus x %, wobei x durch das Alter des Fahrrads in Monaten zum Unfallzeitpunkt bestimmt wird" errechnet.

 

Damit hat man zumindest die beiden Hauptrisiken für einen Totalverlust des Fahrrades (Diebstahl und Zerstörung durch Unfall) auch über die Hausratversicherung abgesichert.

 

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Befindet sich Ihr Fahrrad außerhalb eines verschlossenen Raumes und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, empfehlen wir Ihnen, die Klausel "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in Ihre Hausratversicherung einzuschließen. Über diese Klausel sind dann alle Fahrräder Ihres Haushalts bis zum vereinbarten Betrag (i. d. R. 1 % der Hausratversicherungssumme) weltweit versichert. Die Entschädigungsgrenze je Schadenfall (nicht je Fahrrad) können Sie gegen Mehrbeitrag erhöhen (manche Versicherer lassen bis zu 10 % der Hausratversicherungssumme zu).

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