Einbruchdiebstahl - Diebstahl - Raub - Erpressung

 

Man spricht von Einbruchdiebstahl, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt in einen Raum verschafft, sich einschleicht oder er mittels eines falschen Schlüssels Zutritt erlangt. Auch wenn sich der Täter mit einem „regulären“ Schlüssel (den er außerhalb des Versicherungsortes durch Raub oder Diebstahl in seinen Besitz gebracht hat) Zutritt verschafft, ist der etwaige Schaden durch die Hausrat- oder sonstige Sachversicherung, bei der diese Gefahr abgesichert wurde, abgedeckt.

 

Neben dem Einbruchdiebstahl gibt es noch weitere Formen der Eigentumsentwendung wie z. B. Diebstahl oder Raub. Der Unterschied zwischen Diebstahl und Einbruchdiebstahl besteht darin, dass der Diebstahl erfolgen kann, ohne dass sich der Dieb widerrechtlichen Zutritt zu einem Raum verschafft. Die Entwendung eines im Freien abgestellten Fahrrades ist - auch wenn dieses durch ein zusätzliches Schloss gesichert war - "lediglich" Diebstahl. Da die Eigentumswendung hier ohne großen Aufwand erfolgt, spricht man auch von einfachem Diebstahl. In Sachversicherungen ist der einfache Diebstahl nur bei Einschluss gesonderten Klauseln für bestimmte Ereignisse (z. B. Fahrraddiebstahl) unter bestimmten Voraussetzungen und begrenzt auf bestimmte Summen mitversichert.

 

Raub liegt hingegen dann vor, wenn die Wegnahme einer Sache unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt erfolgt. Werden Sachen aufgrund von Raub entwendet, besteht hierfür in Sachversicherungen, sofern diese Gefahr mitversichert ist, Versicherungsschutz.

 

Wer eine Person rechtswidrig entweder mit Gewalt oder aber durch Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, begeht eine Erpressung. In Sachversicherungen ist Erpressung nur in Premium-Absicherungen bei Einschluss gesonderten Klauseln für bestimmte Ereignisse unter bestimmten Voraussetzungen und begrenzt auf bestimmte Summen mitversichert.

 

 

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