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Elementarschäden

Unter Elementarschäden sind Schäden zu verstehen, die durch Naturereignisse hervorgerufen werden. Sturm, Hagel und Blitzeinschlag sind als Naturereignisse bereits in den Standard-Deckungen (sofern beantragt) der meisten Sachversicherungen enthalten. Dies gilt häufig auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Wenn die Versicherer einen speziellen Schutz gegen Elementarschäden (neuere Bedingungswerke sprechen auch von "Naturgefahren") anbieten, meinen sie die folgenden Risiken:

  • Überschwemmung / Hochwasser

    Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer Überschwemmung führen.

  • Rückstau

    Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

  • Erdbeben

    Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben der jüngeren Vergangenheit war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Bereits leichte Beben können Bilder von der Wand holen oder Regale abräumen.

  • Erdfall

    Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen.

  • Erdrutsch

    Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfe mit weggerissen.

  • Lawinen

    Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert.

  • Schneedruck

    In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon.

  • Vulkanausbruch

    Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung in der Hausratversicherung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.

  • Was kostet die Elementarschadensdeckung?

    Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.

     

    In Abhängigkeit vom Standort der Immobilien ist die Eintrittswahrscheinlich einiger Elementarschäden unterschiedlich hoch. Aus diesem Grund teilen die Versicherer das Bundesgebiet in unterschiedliche Risikozonen ein. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wer z. B. in der Nähe von fließenden oder größeren stehenden Gewässern wohnt, hat ein deutlich höheres Risiko und muss deshalb auch für die Elementarschadensdeckung höhere Beiträge zahlen. Wer in Regionen wohnt, die bereits öfter von Hochwasser heimgesucht wurden, hat keine Möglichkeit, eine Elementarschadensversicherung abzuschließen, die Hochwasserschäden mit abdeckt.

     

    Elementarschadensdeckungen werden in der Regel nur mit Selbstbeteiligungen angeboten. Standardmäßig werden hier 10 % der Schadenssumme, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR vereinbart.

     

    In der Hausratversicherung erfordert der Einschluss einer Elementarschadensdeckung in der niedrigsten Tarifzone ca. 1,20 EUR je 1000 EUR Hausratversicherungssumme. In der Wohngebäudeversicherung werden in der gleichen Tarifzone je 10.000 EUR Neubauwert ca. 3,00 EUR fällig. In der Tarifzone II verdoppeln sich die Beiträge).

  • Warum sollten Sie sich gegen Elementarschäden versichern?

    Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern. Derzeit ist das Prämienniveau für eine Elementarschadensdeckung noch vergleichsweise günstig.

     

    Auch wenn man für seinen Wohnort Elementarereignisse wie Vulkanausbruch, Erdbeben und Lawinen weitgehend ausschließen kann, kann man trotzdem bei Auslandsreisen Opfer derartiger Ereignisse werden.  Kommt es im Urlaub zu einem Vulkanausbruch, würde eine Elementarschadendeckung in der Hausratversicherung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht. Auch das Ferienhaus oder Hotel in den Bergen könnte von einem Erdrutsch oder einer Lawine weggerissen werden. Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt.

     

    Das Video zeigt die Hochwassersituation im Osnabrücker Raum am 27. August 2010. Zuvor hatte es 24 Stunden nahezu ununterbrochen geregnet. So wurden großflächig mehr als 120 Liter/m² an Niederschlag gemessen:

  • Ausschlüsse in der Elementarversicherung

    Für durch eine Sturmflut hervorgerufene Überschwemmungen wird i. d. R. auch über die Elementarschadensversicherung keine Deckung geboten. Überschwemmungen durch Grundwasser sind nur dann versichert, sofern es bis an die Erdoberfläche gelangt ist. Es reicht nicht aus, wenn das Grundwasser in einem Kellerschacht soweit ansteigt, dass es durch die Kellerfenster in das Gebäude eindringen kann. Wenn der Starkregen zusätzlich von oben in die Kellerschächte fließt, sollten Sie iIn solchen Fällen immer Fotos von der das Haus umgebenden mit Regenwasser überschwemmten Erdoberfläche machen, um eine versicherte Überschwemmung nachweisen zu können.

     

    Obliegenheiten (Pflichten des Versicherungsnehmers) sind für Überschwemmung wie Rückstau das Freihalten von Abflussleitungen (z. B. gesäuberte Gullis und Dachrinnen) sowie das Vorhalten funktionsfähiger Rückstauklappen (die zudem von allen Kommunen in ihren Abwassersatzungen verpflichtend vorgeschrieben werden).

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihr Ansprechpartner:

Ulrich Stöckl

Telefon: (0541) 35065-0

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