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Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung

"Ausreichend" ist eben kein "gut"!

 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  "müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." (§ 12, SGB V) Die gesetzlichen Krankenkassen sichern damit lediglich die medizinische Grundversorgung. Über eine "ausreichende" Note hat sich bereits in der Schule, beim Studium oder sonstigen Prüfungen nicht jeder gefreut. Warum sollte man sich also mit einem ausreichend bei der medizinischen Versorgung zufrieden geben?

  • Krankenhauszusatzversicherung

    Wer im Krankenhaus nicht mit mehreren Patienten auf einem Mehrbettzimmer liegen möchte, an wem der Assistenzarzt nicht seine ersten Operationserfahrungen machen soll oder wer nicht in das grundsätzlich für die Behandlung geeignete, nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen werden und stattdessen die Klinik frei wählen möchte, sollte frühzeitig eine Krankenhauszusatzversicherung mit privatärztlicher (Chefarzt-)Behandlung, freier Krankenhauswahl und Unterbringung im Einbettzimmer abschließen.

  • Zahnzusatzversicherung

    Wem eine Amalgam- oder einfache Kunststofffüllung im Zahn nicht reicht, wer keine Metallkronen im Sichtzahnbereich sondern zahnfarbene Keramikverblendungen möchte, wer für die Schließung einer Zahnlücke nicht zwei gesunde Zähne opfern und deshalb ein Implantat der obligatorischen Versorgung durch eine Brücke vorziehen will, muss entweder tief in den Geldbeutel greifen oder frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht doch bei implantatgetragenem Zahnersatz schon mal  schnell eine Erstattungslücke von 2000 EUR.

  • Naturheilkundliche Zusatzversicherung

    Wer anstatt klassischer Schulmedizin auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöpathie, Anthroposophische Medizin, Oesteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin nutzen möchte, erfährt schnell die Erstattungsgrenzen gesetzlichen Krankenkassen, da diese grundsätzlich keine Leistungen von Heilpraktikern sondern nur von Kassenärzten erstatten dürfen. Kosten werden zumeist nur bei bestimmten Diagnosen und/oder nur anteilig bzw. begrenzt übernommen. Mit einer naturheilkundlichen Zusatzversicherung erweitern Sie das erstattungsfähige Behandlungsspektrum erheblich.

  • Kombinationsabsicherungen

    Viele private Krankenversicherer bieten auch Kombinationsabsicherungen für den ambulanten und zahnärztlichen Bereich an. Diese Ergänzungsversicherungen leisten in unterschiedlicher Höhe für alternative Heilmethoden durch Heilpraktiker (manche auch zusätzlich durch Ärzte), übernehmen die Eigenanteile bei Heil- und Hilfsmitteln und von gesetzlichen Zuzahlungen, erstatten Zahnarzthonorare und Material- und Laborkosten, übernehmen die zahnärztliche Prophyaxe, IGel-Vorsorge, Reiseschutzimpfungen, Augenkorrekturen mit Laserverfahren, Brillen und Kontaktlinsen und kommen für Behandlungen auf Auslandsreisen einschließlich Rücktransport auf.

  • Krankentagegeldversicherung

    Für Arbeitnehmer endet die Lohnfortzahlung zumeist nach 42 Tagen, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten ein Krankengeld in Höhe von maximal 70 % des letzten Brutto- bzw. 90 % des letzten Nettoeinkommens - je nachdem welcher Betrag geringer ist. Vom Krankengeld müssen Sie sich zusätzlich Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abziehen lassen. Dadurch verlieren Sie ca. ein Achtel Ihres Krankengelds. Bei hohen Einkommen wird die Lücke noch größer. Diese Lücke können Sie über eine Krankentagegeldversicherung schließen. Für privat versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige ist diese Versicherung ein absolutes Muss, wollen sie bei einer über 6 Wochen andauernden Krankheit nicht ohne Einkünfte dastehen.

  • Auslandsreise-Krankenversicherung

    Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist hingegen für alle ein Muss unter den Zusatzpolicen. Die gesetzlichen Kassen kommen zwar innerhalb der EU und in einigen wenigen weiteren Staaten für notwendige Behandlungen auf, sofern Sie im Ausland einen Arzt finden, der bereit ist, zu den deutschen Kassenarzthonoraren zu behandeln. Reist jemand aber etwa nach Thailand oder in die USA, muss er alle Krankheitskosten selbst tragen. Den Krankenrücktransport nach Deutschland zahlen die Kassen generell nicht.

  • Pflegezusatzversicherung

    Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kürzlich verbessert worden sind, reichen sie nicht, um anfallende Pflegekosten zu decken. Pflegebedürftige müssen die Lücke mit eigenem Einkommen oder Vermögen füllen – oder haben mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt.

Welche Zusatzversicherungen für Sie empfehlenswert sind, sollten Sie mit uns in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären. Wir zeigen Ihnen auf, was sie in finanzielle Bedrängnis bringen kann, wenn Sie bestimmte Gesundheitsdienstleistungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssten und wählen danach den privaten Zusatzschutz nach Ihren Bedürfnissen aus. Mit unserer Hilfe erkennen Sie, welche Zusatztarife viel weniger leisten als sie versprechen. Wichtig: Auch Policen, die Versicherte von ihrer gesetzliche Kasse angeboten bekommen, sind fast immer nicht die erste Wahl. Wir vergleichen das Angebot Ihrer Kasse mit leistungsstärkeren Angeboten bei gleichem Beitragsniveau.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Birgit Harwardt

Telefon: (0541) 35065-0

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Kollegienwall 13 | 49074 Osnabrück | Tel. 0541-35065-0 | Fax: 0541-35065-35 | kontakt(at)Der-Fairsicherungsmakler.com

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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  "müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." (§ 12, SGB V) Die gesetzlichen Krankenkassen sichern damit lediglich die medizinische Grundversorgung. Über eine "ausreichende" Note hat sich bereits in der Schule, beim Studium oder sonstigen Prüfungen nicht jeder gefreut. Warum sollte man sich also mit einem ausreichend bei der medizinischen Versorgung zufrieden geben?

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist hingegen für alle ein Muss unter den Zusatzpolicen. Die gesetzlichen Kassen kommen zwar innerhalb der EU und in einigen wenigen weiteren Staaten für notwendige Behandlungen auf, sofern Sie im Ausland einen Arzt finden, der bereit ist, zu den deutschen Kassenarzthonoraren zu behandeln. Reist jemand aber etwa nach Thailand oder in die USA, muss er alle Krankheitskosten selbst tragen. Den Krankenrücktransport nach Deutschland zahlen die Kassen generell nicht.

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