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Glasversicherung

Scherben bringen nur selten Glück

 

Eine Scheibe kann leicht zerbrechen. Manchmal reicht ein geringer Luftzug, damit ein Fenster oder eine Glastür zuknallt und deren Glasscheiben zerbrechen. Schnell fällt auch mal ein Gewürzglas aus dem Schrank auf das teure Ceranfeld und hinterlässt einen Riss. Im Bad „tobende“ Kinder hinterlassen eine tiefe Bruchspur in der Duschkabine oder man selbst kommt mit dem Staubsauger in die Glastür. Auch ist schon so manches Dachfenster oder die Wintergartenverglasung durch Spannungsrisse aufgrund unterschiedlicher Innen- und Außentemperaturen zersprungen. Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer: Mit einem Pflasterstein wird das Wohnzimmerfenster eingeworfen oder in Vorbereitung eines Einbruchs wird die Balkontür eingeschmissen. Die Ermittlungen der Polizei bleiben ergebnislos.

 

Wer solche Schadensfälle aus dem eigenen Portmonee begleichen muss, dem geht der Spruch „Scherben bringen Glück“ nur schwer von den Lippen. Wer für solche Fälle eine Glasversicherung abgeschlossen hat, kann sich den Schaden einfach ersetzen lassen.

  • Für wen ist die Versicherung?

    Eine Glasversicherung sichert i. d. R. keine Existenz bedrohenden Risiken ab, aber Glasbruchschäden können schon empfindliche Löcher in die Haushaltskasse reißen. Angesichts der niedrigen Beiträge, die eine Glasversicherung für die eigene Wohnung oder das eigene Haus erfordert, macht der Abschluss durchaus Sinn.

     

    Mieter sind grundsätzlich (neben dem Glas Ihres eigenen Haushalts) für die Gebäudeverglasung der Mietwohnung verantwortlich. Geht durch das Verschulden des Mieters eine Scheibe zu Bruch, leistet nur die Glas-, nicht jedoch die hoffentlich vorhandene Privathaftpflichtversicherung.

  • Was ist versicherbar?

    a) Gebäudeverglasungen: Glas- oder Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren sowie Glasbausteine; Profilbaugläser, künstlerisch bearbeitete Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung, transparentes Glasmosaik, Elektrolyt- oder Eloxalverglasungen; Glas- oder Kunststoffscheiben von privat genutzten Gewächshäusern, Garten- und Gerätehäuschen oder Schwimmhallen auf dem Versicherungsgrundstück, Lichtkuppeln aus Kunststoff.

     

    b) Mobiliarverglasungen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten; Glaskeramik-Kochflächen; Aquarien/Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten, transparentes Glasmosaik.

     

    c) Sonderkosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen; Kran- und Gerüstkosten sowie Sonderkosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.).

  • Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

    In der Glasversicherung ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke der Scheibe.

     

    Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

    • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
    • Das "Blind-werden" von Mehrscheiben-Isoliergläsern aufgrund undichter Randverbindungen
    • Zerbrechen von Hohlgläsern
    • Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Photovoltaik-Versicherung)
    • Schäden durch Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie
  • Wo gilt die Versicherung?

    Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

  • Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

    Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt bei vielen Glasversicherungsverträgen als Naturalersatz, d. h. der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus - je nach Vertrag - auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

  • Was kostet diese Versicherung mit dem oben beschriebenen Leistungsumfang?

    Jährlicher Beitragsaufwand inkl. Versicherungssteuer:

    * Der Versicherungsschutz für die Mobiliarverglasung gilt beim ZFH nur für die selbst genutzte Wohnung!

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

 

Telefon: (0541) 35065-0

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