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TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherung auf Reisen

Die von uns konzipierte TOP-VIT-FL-PLUS-Hausratversicherung bietet auf Reisen folgende Leistungen an:

  • bei Schäden aufgrund von  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub

    • Außenversicherung in Gebäuden bei Aufenthalten bis zu 12 Monaten bis 40 % der Hausratversicherungssumme, mindestens bis 25.000 EUR (begrenzt auf 3.500,- € für Bargeld, 15.000 EUR für Urkunden (z. B. Sparbücher) und 40.000 EUR für Schmuck, Gold- und Silbermünzen usw.)
    • Mitversicherung von Hausrat in Kfz (auch in einer Dachbox auf dem Kfz oder in einem Kfz-Anhänger, nicht jedoch in Wohnmobilen und Wohnwagenanhängern) bis 3 % der Hausratversicherungssumme inkl. von außen nicht einsehbarer Wertsachen, Mobiltelefone, Foto-, Film-, Videogeräte usw., gilt auch nachts nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich Abstellort, sofern sich dieser in Europa oder sonstigem OECD-Staat befindet. Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus auch bei Zerstörung/Beschädigung des Hausrats aufgrund eines Kfz-Unfalls!
    • Mitversicherung von Hausrat in Schiffskabinen (inkl. Wertsachen und technische Geräte) bis 5 % der Hausratversicherungssumme, max. bis 5.000 EUR
    • Mitversicherung von Hausrat in Schlafwagenabteilen bis 5 % der Hausratversicherungssumme, max. bis 5.000 EUR (Wertsachen mit Ausnahme von Bargeld und technische Geräte begrenzt auf 500 EUR, Bargeld bis 250 EUR).
    • Mitversicherung von Hausrat in verschlossenen Spinden bis 1 % der Hausratversicherungssumme, wenn der Spind  aufgebrochen wird.
    • Versichert sind die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten bis  250 EUR
  • bei Einbruchdiebstahl

    - Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bis 1.000 EUR

  • bei Raub

    - Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bei erzwungener Nennung der Karten-PIN bis 5.000 EUR

  • bei einfachem Diebstahl

    • mit einem zusätzlichen Schloss gesicherte Fahrräder inkl. Fahrradanhänger bis 1 % der Hausratversicherungssumme (Erhöhungen gegen Beitragszuschlag bis auf 3 % möglich), weltweit, auch nachts nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich Abstellort
    • aus Schiffskabinen und Schlagwagenabteilen bis 500 EUR (inkl. Bargeld bis 250 EUR)
    • von Sachen innerhalb von Gebäuden außerhalb des Versicherungsortes bis 250 EUR
  • Sonstiges

    • Mitversicherung der Beschädigung/des Verlustes von aufgegebenem Reisegepäck bis 2 % der Hausratversicherungssumme
    • Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine in seinem Haushalt lebende Person als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat erleidet, für die ansonsten im Rahmen dieses oder anderweitiger Versicherungsverträge kein Versicherungsschutz besteht, sind bis zu einer Entschädigungsgrenze von 500 EUR je Versicherungsjahr (bei einer Selbstbeteiligung von 100 EUR) mitversichert

Die vorgenannten Produkt- und Leistungsbeschreibungen sind stark verkürzt wiedergegeben.

Maßgebend ist allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen!

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Telefon: (0541) 35065-0

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