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Hausratversicherung

Guter Hausrat ist teuer! Wenn Sie sich einmal die Mühe machen und nachrechnen, wie viel Sie in alle Sachen investiert haben, die in Ihrer Wohnung zur Einrichtung oder zum Ge- und Verbrauch dienen, werden Sie feststellen, dass hier schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zusammenkommen.

 

Wenn dann ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Wasch- oder Spülmaschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt oder in die Wohnung eingebrochen wird - meist am helllichten Tag - sind Ärger, Wut und zum Teil erhebliche finanzielle Verluste die Folge. Vor derartigen Schäden können auch wir Sie nicht schützen, aber durch den Abschluss einer Hausratversicherung können Sie und wir zumindest dafür Sorge tragen, dass Ihnen der entstandene Schaden ersetzt wird.

  • Was ist versichert?

    Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Auch geliehene/gemietete Gegenstände fallen unter den Versicherungsschutz. Vereinfacht gesagt, zum Hausrat gehört das Inventar, das nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist und das Sie bei einem Umzug ohne großen Montageaufwand und ohne Wertverlust mitnehmen können. Ausnahme: Vom Mieter eingebrachten Sachen (z. B. Bodenbeläge, Holzdecken, Wandverkleidungen, Anstriche, Einbaumöbel) fallen - sofern diese durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag nicht in das Eigentum des Gebäudeeigentümers übergehen - ebenfalls unter den Schutz der Hausratversicherung.

     

    Neben den reinen Sachschäden sind auch im Versicherungsfall entstehende Kosten (z. B. Aufräumungs-, Schutz-, Reparatur-, Lager- und Hotelkosten) je nach Versicherer und Konzept in unterschiedlichem Umfang versichert.

     

    Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Wohnung bzw. das Einfamilienhaus samt Terrassen, Garagen und Anbauten, sondern auch für zur Wohnung gehörende Kellerräume sowie privat genutzte Räume auf dem Versicherungsgrundstück oder Garagen in der unmittelbaren Nähe der Wohnung. Über eine Außenversicherung ist Ihr Eigentum sogar weltweit versichert, zum Beispiel Dinge, die Sie mit in den Urlaub nehmen.

  • Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?

    Die Hausratversicherung deckt Schäden im Falle von

    • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
    • Einbruchdiebstahl, Raub und damit in Verbindung stehenden Vandalismus
    • bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser (auch durch Rohr- und Frostschäden)
    • Sturm und Hagel

     

    In der Regel können Sie gegen einen Aufpreis auch folgende Schäden und Risiken versichern:

     

    Welcher Versicherungsschutz darüber hinaus gewährt wird, hängt sehr stark vom gewählten Versicherungskonzept ab. Die Versicherer bieten Basis-, Standard- und Premiumdeckungen an. Doch auch die Bezeichnung "Premium" bietet nicht unbedingt die Gewähr, dass die folgenden Leistungsbausteine mitversichert sind:

    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    • Schäden infolge von grob fahrlässigem Verstoß gegen Obliegenheiten
    • Schäden infolge von grob fahrlässigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
    • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
    • einfacher Diebstahl von Fahrradanhängern
    • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten usw.
    • Schäden durch Regen-, Schmelz- und Planschwasser
    • Sengschäden (Schäden durch Hitze ohne Feuer)
    • Implosionen
    • Rauch- und Rußschäden, auch wenn kein Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt
    • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Rollstühlen
    • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
    • Schäden am Inventar in Arbeitszimmern, die ausschließlich gewerblich genutzt werden
    • einfacher Diebstahl durch Einschleichen in Wohnung oder Trickbetrug
    • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln
    • Sturmschäden auch wenn die ansonsten verlangte Mindestwindstärke von 8 nicht vorliegt
    • Schäden infolge einer ansonsten nicht versicherten Straftat
    • Schäden durch unbenannte Gefahren
    • usw. usf.

     

    Inwieweit und in welcher Höhe Wertsachen (Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Gold und Platin, Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere) abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Versicherungskonzept. Standardmäßig ist die Entschädigung für Wertsachen auf  insgesamt 20 % der Versicherungssumme und auf 1.500 EUR für Bargeld, 3.000 EUR für Urkunden, Sparbücher usw. und 20.000 EUR für Schmuck, Briefmarken, Gold usw. begrenzt.

     

    Wird Hausrat durch ein Schadenereignis beschädigt oder geht verloren, entschädigt der Versicherer den Neuwert der jeweiligen Gegenstände (sofern keine Unterversicherung besteht). Der Neuwert stellt den Wiederbeschaffungswert für den jeweiligen Gegenstand im Neuzustand dar. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Schmuck hingegen ist der Wiederbeschaffungswert von Gegenständen gleicher Art und Güte heranzuziehen. Ein Neuwert ist dabei nämlich nur schlecht zu ermitteln, weil es sich häufig um einzigartige Originale handelt.

  • Achten Sie auf verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen

    Wie gut Ihre Hausratversicherung wirklich ist, merken die meisten Versicherten leider erst im Schadensfall. Wer nur auf den Beitrag bei der Auswahl des Versicherers schaut, und erst nach einem Schaden prüft, was wie und in welcher Höhe versichert ist, wird dann womöglich die Erfahrung machen, dass der Versicherer nicht zahlt, weil der Versicherungsschutz nicht oder nicht in ausreichender Höhe gegeben ist.

     

    Bestimmte Deckungserweiterungen wie "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit - auch bei Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften bis zur Höhe der Versicherungssumme", "Versicherung von Rauch-/Rußschäden ohne das ein Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt" und eine umfangreiche Absicherung von Kostenpositionen halten wir für unerlässlich.

     

    Wenn Sie selber Angebote vergleichen, verlassen Sie sich nicht auf die Leistungsübersichten der Versicherer, sondern vergleichen Sie zusätzlich die Versicherungsbedingungen. So mancher Versicherer macht z. B. hinter Rauch- und Rußschäden einen Haken; in den Bedingungen heißt es aber dann, dass diese nur versichert sind, sofern Rauch- und Ruß "bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen sowie Elektrogeräten und -installationen austritt".

    Die von uns angebotenen Hausratversicherungslösungen enthalten selbstverständlich nicht derartige Fallstricke!

  • Vermeiden Sie eine Unterversicherung!

    Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass sie dem aktuellen Neuwert des kompletten Hausrats entspricht, denn: "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so wird nur der Teil ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert."

     

    Beispiel: Durch Leitungswasser entsteht ein Schaden am Hausrat in Höhe von 9.000 EUR. Die Hausratversicherungssumme beträgt 40.000 EUR, bei der Ermittlung des Neuwertes des gesamten Hausrates zum Tag des Schadeneintrittes kommt der Versicherer auf einen Wert von 60.000 EUR. Da ein Drittel des Schadens nicht versichert war, ersetzt er auch nur zwei Drittel des entstandenen Schadens, also 6.000 EUR, 3.000 EUR muss der Versicherte selber tragen.

     

    Vertraglich räumen die meisten Versicherer nur dann keine Anrechnung einer evtl. Unterversicherung ein, wenn die Versicherungssumme pauschal mit mindestens 650 EUR Hausrat je qm Wohnfläche bestimmt wird. Bei einer Wohnfläche von z. B. 90 qm, ergibt sich eine Versicherungssumme von 58.500 EUR. Die von den Versicherern als "Unterversicherungsverzicht"  benannte Klausel hat den Vorteil:  Ist der Hausrat mehr Wert als mit der Pauschale berechnet, ersetzen sie trotzdem den vollen Schaden, statt ihn anteilig zu berechnen. Allerdings muss die im Antrag angegebene Wohnfläche auch der tatsächlichen entsprechen und es darf keine weitere Hausratversicherungspolice für denselben Versicherungsort bestehen. Wessen Hausrat allerdings einen höheren Neuwert hat, als nach der Unterversicherungsformel berechnet, sollte trotzdem eine höhere, dem Wert entsprechende Versicherungssumme wählen, denn bei einem Totalschaden ersetzt die Hausratversicherung höchstens die maximale Versicherungssumme.

     

    Manche Versicherer verlangen nur die Angabe der Wohnfläche und nennen in der Versicherungspolice keine konkrete Versicherungssumme (Quadratmetermodell). Im Totalschadensfall unterbreitet dann der Versicherer ein Entschädigungsangebot. Ist man mit diesem nicht einverstanden, liegt die Beweislast, dass der Neuwert des Hausrats der Wohnung höher ist als das Entschädigungsangebot, beim Versicherten. Da dieser Nachweis - wenn alles in Schutt und Asche liegt - schwierig zu führen ist, raten wir vom reinen Quadratmetermodell ohne Vereinbarung einer festen Versicherungssumme ab.

     

    Wenn Sie bei der Bestimmung der Hausratversicherungssumme unter dem Wert bleiben wollen, der für die Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtklausel notwendig werden, sollten Sie anhand eines Ermittlungsbogen den Gesamtneuwert richtig berechnet haben und bei jeder Neuanschaffung prüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreichend ist und ggf. dann einen Änderungsantrag stellen. Ob der hiermit verbundene Aufwand und die damit einhergehende Fehlerquelle  in einem sinnvollen Verhältnis zu der evtl. gegebenen jährlichen Beitragsersparnis steht, müssen Sie für sich selbst entscheiden.

     

    Die Hausratversicherung ist eine gleitende Neuwertversicherung ist, d. h. die Versicherungssumme wird nach Vorgaben des Statistischen Bundesamtes jährlich vom Versicherer entsprechend der Preissteigerungsraten angepasst.

  • Bewahren Sie Kaufbelege auf und machen Sie Fotos

    Zumindest bei größeren Anschaffungen und bei technischen Geräten sollten Sie die Kaufbelege aufbewahren. Bei Neuabschluß eines Vertrages und spätestens alle drei Jahre sollten Sie mit einer Digitalkamera Ihr Hab und Gut mit Fotos oder in einem Video dokumentieren. Fotografieren Sie auch die Typschilder von technischen Geräten. Bewahren Sie die Nachweise für den Fall eines Brands außerhalb der Wohnung auf, z. B. indem Sie die Dokumente online oder auf einen an einem anderen Ort gelagerten USB-Stick speichern. Derartige Dokumentationen erleichtern und beschleunigen die Regulierung im Schadensfall erheblich.

  • Hausrat- und Gebäudeversicherung aus einer Hand

    Sind Sie Eigentümer des Hauses, in dem sich Ihre Wohnung befindet, sollten Sie die Hausrat- und Gebäudeversicherung beim gleichen Versicherer abschließen. Bei Schäden, bei denen beide Versicherungen in Anspruch genommen werden müssen, sinkt dadurch Ihr eigener Aufwand für die Beibringung von Unterlagen zum Schadensfall. Darüber hinaus müssen Sie die Schadensbehebung nicht mit zwei verschiedenen Versicherern abstimmen und vermeiden gerade bei den Kostenpositionen Konflikte, welche Versicherung was mit welchem Anteil übernimmt.

  • Gefahrerhöhungen anzeigen

    Ist die Wohnung längere Zeit unbewohnt (z. B. aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes), müssen Sie den Versicherer über diese Abwesenheit informieren. Ob das bereits nach sechs Wochen, nach 60 Tagen (Regelfall) oder gar erst nach 180 Tagen erforderlich ist, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrages ab. Auch wenn eine Umnutzung von im Haus befindlichen Gewerbeflächen erfolgt (z. B. der Zeitschriftenladen wird durch einen Fast-Food-Restaurant abgelöst), könnte damit eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung verbunden sein (das ist immer bei feuergefährlichen Betrieben der Fall). Auch die zeitweise Anbringung eines Gerüstes ist bei vielen Versicherern noch meldepflichtig. Wird die Meldung versäumt, kann der Versicherer im Schadensfall unter Umständen die Entschädigungszahlung kürzen oder ganz verweigern.

  • Umzug anzeigen

    Teilen Sie Ihrer Hausratversicherung frühzeitig mit, dass Sie einen Umzug planen. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Spätestens zwei Monate nach dem Umzug erlischt der Schutz der Hausratversicherung allerdings für die alte Wohnung. Ist die neue Wohnung größer und/oder sind mit dem Umzug größere Neuanschaffungen verbunden, sollten Sie die Versicherungssumme Ihres Vertrages möglichst umgehend anpassen. Ist der neue Wohnort mit höheren Risiken verbunden (z. B. Pizzeria oder andere feuergefährliche Gewerbebetriebe auf dem Versicherungsgrundstück), sollten Sie diese umgehend dem Versicherer schriftlich anzeigen.

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, sind wir gerne für Sie da.

 

Telefon: (0541) 35065-0

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  • Die Hausratversicherung deckt Schäden im Falle von

    • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
    • Einbruchdiebstahl, Raub und damit in Verbindung stehenden Vandalismus
    • bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser (auch durch Rohr- und Frostschäden)
    • Sturm und Hagel

     

    In der Regel können Sie gegen einen Aufpreis auch folgende Schäden und Risiken versichern:

     

    Welcher Versicherungsschutz darüber hinaus gewährt wird, hängt sehr stark vom gewählten Versicherungskonzept ab. Die Versicherer bieten Basis-, Standard- und Premiumdeckungen an. Doch auch die Bezeichnung "Premium" bietet nicht unbedingt die Gewähr, dass die folgenden Leistungsbausteine mitversichert sind:

    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    • Schäden infolge von grob fahrlässigem Verstoß gegen Obliegenheiten
    • Schäden infolge von grob fahrlässigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
    • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
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    • Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten usw.
    • Schäden durch Regen-, Schmelz- und Planschwasser
    • Sengschäden (Schäden durch Hitze ohne Feuer)
    • Implosionen
    • Rauch- und Rußschäden, auch wenn kein Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt
    • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Kinderwagen und Rollstühlen
    • Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
    • Schäden am Inventar in Arbeitszimmern, die ausschließlich gewerblich genutzt werden
    • einfacher Diebstahl durch Einschleichen in Wohnung oder Trickbetrug
    • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln
    • Sturmschäden auch wenn die ansonsten verlangte Mindestwindstärke von 8 nicht vorliegt
    • Schäden infolge einer ansonsten nicht versicherten Straftat
    • Schäden durch unbenannte Gefahren
    • usw. usf.

     

    Inwieweit und in welcher Höhe Wertsachen (Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Gold und Platin, Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere) abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Versicherungskonzept. Standardmäßig ist die Entschädigung für Wertsachen auf  insgesamt 20 % der Versicherungssumme und auf 1.500 EUR für Bargeld, 3.000 EUR für Urkunden, Sparbücher usw. und 20.000 EUR für Schmuck, Briefmarken, Gold usw. begrenzt.

     

    Wird Hausrat durch ein Schadenereignis beschädigt oder geht verloren, entschädigt der Versicherer den Neuwert der jeweiligen Gegenstände (sofern keine Unterversicherung besteht). Der Neuwert stellt den Wiederbeschaffungswert für den jeweiligen Gegenstand im Neuzustand dar. Für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Schmuck hingegen ist der Wiederbeschaffungswert von Gegenständen gleicher Art und Güte heranzuziehen. Ein Neuwert ist dabei nämlich nur schlecht zu ermitteln, weil es sich häufig um einzigartige Originale handelt.

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